Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 1. März 2017 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Für die Beklagte wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Der Kläger verlangt die Gutschrift von fünf Urlaubstagen auf seinem Urlaubskonto, wobei zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang streitig ist, ob ein vom Kläger besuchtes Seminar die Voraussetzungen einer Bildungsmaßnahme nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (im Folgenden: BzG BW) erfüllt und ob die Beklagte berechtigt war, den geltend gemachten Anspruch auf Bildungszeit abzulehnen.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|