I. In dem dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Ausgangsverfahren erhoben Herr R. F., Kläger zu 1), sowie der Beschwerdegegner (und Kläger zu 2)) am 12.07.2007 gegen die R. A., A-Straße, A-Stadt (Beklagte zu 1)) sowie die K. GmbH, A., , A-Straße, A-Stadt (Beklagte zu 2)), Klage. Sie wurden von dem Beschwerdeführer vertreten und kündigten folgende Klageanträge an:
"1. Es wird festgestellt, dass die Kläger ab 01.06.2007 Arbeitnehmer der Beklagten zu 1) sind.
2. Es wird festgestellt, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten zu 2) findet.
Beide Anträge werden im Hilfsverhältnis gestellt."
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