Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2012 - 11 Ca 7015/11 - wird dieses - soweit gegen den Beklagten aufgenommen - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass seit dem 01. April 2011 beschränkt bis zum 30. April 2012 ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Schuldnerin (A) bestand. Im Übrigen wird die gegen den Beklagten aufgenommene Klage abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten gilt:
Die Kosten des gegen den Beklagten aufgenommenen Berufungsverfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.
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