Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 16.02.2012 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird abgelehnt.
I.
Streitig ist die Höhe des Anspruchs der Klägerin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.07.2010.
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