I. Die Beschwerde gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.07.2009 (S
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Absenkungsbescheides.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|