Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 30. November 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Im der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit ist die Übernahme der Kosten für die Notrufanlage der Beschwerdegegnerin in Höhe von monatlich 39,90 EUR in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 und in Höhe von monatlich 22,00 EUR ab 1. Juli 2005 streitig.
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