Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 18. Januar 2017-
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
I.
Streitig ist die Erstattung zweimal überwiesener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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