Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28.06.2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Kostenerstattung für ein Privatgutachten im Widerspruchsverfahren.
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