Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 01.06.2017 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Erstattung von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen am 07.11.2016 und 11.11.2016.
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