Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.04.2017 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Erstattung überzahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem () in Höhe von 366,93 EUR aufgrund eines für die Zeit von August 2015 bis Oktober 2015 bestandskräftig aufgehobenen Bewilligungsbescheides.
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