Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2014 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der klagende Rentenversicherungsträger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht des Geschädigten wegen ausgefallener Rentenversicherungsbeiträge in Anspruch.
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