I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04. Mai 2018 -
II. Der Kläger hat ¼ und die Beklagte ¾ der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Entscheidung zu den erstinstanzlichen Kosten bleibt dem Schlussurteil des Arbeitsgerichts vorbehalten.
III. Die Revision der Beklagten wird zugelassen.
Die Parteien streiten u.a. über eine ordentliche Kündigung sowie über einen Auflösungsantrag der Beklagten. Dabei ist vor allem umstritten, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet.
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