Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 7. Kammer - vom 27.04.2020 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 79,55 Euro festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten über die Beihilfefähigkeit von Haltegriffen für Dusche und WC-Wand.
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