LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.12.2012
10 Sa 907/12
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; TVG § 5 Abs. 4; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29; VTV-Bau § 18; VTV-Bau § 22;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 13.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2471/10

Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes Aufstellen von Dekontaminationsschleusen Verpacken von PCB, KMF und PAK als Sondermüll Abbrucharbeiten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 907/12

DRsp Nr. 2013/19853

Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes Aufstellen von Dekontaminationsschleusen Verpacken von PCB, KMF und PAK als Sondermüll Abbrucharbeiten

Das Aufstellen von Dekontaminationsschleusen sowie das Absaugen und Verpacken von PCB, KMF und PAK als Sondermüll im Zusammenhang mit - gegebenenfalls durch Dritte durchgeführte - Abbrucharbeiten sind notwendige Vor- bzw. Nacharbeiten und baulicher Natur.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13.06.2012 - 6 Ca 2471/10 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 74.595,89 EUR (in Worten: Vierundsiebzigtausendfünfhundertfünfundneunzig und 89/100 Euro) zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1; TVG § 5 Abs. 4; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 29; VTV-Bau § 18; VTV-Bau § 22;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.