1. Die Berufung wird zurück- und die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse seit dem 1. Juli 2020 als Rentner bei der Beklagten freiwillig gesetzlich krankenversichert. In seiner Anmeldung zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung gab der Kläger unter Beifügung von Nachweisen an, von der D. eine Regelaltersrente in Höhe von monatlich 1494,74 €, sowie betriebliche Altersrenten von der D1 in Höhe von monatlich 179,81 € und 5,52 € sowie eine Riester-Rente in Höhe von monatlich 136,13 € zu beziehen.
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