Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 31. Juli 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 102.169,62 EUR (in Worten: Einhundertzweitausendeinhundertneunundsechzig und 62/100 Euro) nebst Zinsen aus einem Betrag von 78.866,49 EUR (in Worten: Achtundsiebzigtausendachthundertsechsundsechzig und 49/100 Euro) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. Februar 2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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