I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10. April 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 9.799,44 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Beitragsnachforderung aufgrund Betriebsprüfung.
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