1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2011 - 18 Sa 1847/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. September 2010 -
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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