LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.10.2017
L 8 R 288/17
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 01.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 30 R 783/16

Beitragspflicht zur SozialversicherungVersicherungspflicht eines ProkuristenAbgrenzung von Beschäftigung und SelbstständigkeitWertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.10.2017 - Aktenzeichen L 8 R 288/17

DRsp Nr. 2018/3560

Beitragspflicht zur Sozialversicherung Versicherungspflicht eines Prokuristen Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit Wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit

1. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden. 2. Zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ist regelmäßig vom - wahren und wirksamen - Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen. 3. Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen.

Tenor