SG Stuttgart, vom 11.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 3503/07
Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, sechzigster Teil der monatlichen Bezugsgröße bei Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2008 - Aktenzeichen L 11 KR 1918/08
DRsp Nr. 2008/20379
Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, sechzigster Teil der monatlichen Bezugsgröße bei Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss
Der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße nach § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V ist eine Untergrenze und kein Fixum. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]