Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Deckungsmitteln, die die beklagte Unterstützungskasse zu Zwecken der Gewährleistung betrieblicher Altersversorgung von der Firma "C. (im Folgenden: Schuldnerin) erhalten hat.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin. Der Beklagte ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck es ist, für seine Mitglieder (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen an deren versorgungsberechtigte ehemalige Arbeitnehmer bzw. deren Angehörige zu erbringen.
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