LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.11.2007
16 Sa 877/07
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs.1 Alt. 2 § 80 § 90 ; VTV/Bau § 18 § 19 ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 19.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1136/06

Beitragszahlung durch Insolvenzverwalter im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes bei Freistellung der Arbeitnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.11.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 877/07

DRsp Nr. 2008/9580

Beitragszahlung durch Insolvenzverwalter im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes bei Freistellung der Arbeitnehmer

»Wird vom Insolvenzverwalter die baugewerbliche Tätigkeit des Schuldners eingestellt und allen Arbeitnehmern unter Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kündigungsfristen gekündigt, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, für die freigestellten Arbeitnehmer bis zur Beendigung von deren Arbeitsverhältnissen Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes zu leisten (Anschluss an BAG 18. Juli 1987 AP Nr. 14 zu § 4 TVG Geltungsbereich).«

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs.1 Alt. 2 § 80 § 90 ; VTV/Bau § 18 § 19 ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagten zur Rückzahlung von seitens des Klägers geleisteter Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes verpflichtet sind, hilfsweise um Erstattungsansprüche des Klägers.