Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 22. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Tragung des vollen Beitrags zur Pflegeversicherung streitig.
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