LG Leipzig, vom 15.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 300 Js 31069/93
OLG Dresden, vom 16.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ss 28/95
Bejahung eines Anstellungsbetrugs durch Verschweigen der Tätigkeit/Zugehörigkeit zum MfS
BVerfG, Beschluß vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 2 BvR 1385/95
DRsp Nr. 1999/2538
Bejahung eines Anstellungsbetrugs durch Verschweigen der Tätigkeit/Zugehörigkeit zum MfS
Die Verhängung einer Strafe wegen Betruges in Fällen des sog. Anstellungsbetruges, in denen die Zugehörigkeit bzw. Tätigkeit für das MfS nach dem Zusammenbruch der früheren DDR nicht offenbart wurde, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.