LSG Bayern - Urteil vom 18.01.2023
L 11 AS 24/22
Normen:
SGG § 87 Abs. 1 S. 1; SGG § 87 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1; PostG § 5; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 22.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 409/19

Bekanntgabefiktion eines Verwaltungsakts gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 SGB XVorhandensein eines Vermerks bezüglich des Zeitpunkts der Versendung eines VerwaltungsaktesVorhandensein eines sogenannten AbvermerksBekanntgabe eines Verwaltungsaktes bei Versendung durch einen externen DienstleisterAbgrenzung bei Versendung durch externen Dienstleister statt durch die Post

LSG Bayern, Urteil vom 18.01.2023 - Aktenzeichen L 11 AS 24/22

DRsp Nr. 2023/5764

Bekanntgabefiktion eines Verwaltungsakts gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X Vorhandensein eines Vermerks bezüglich des Zeitpunkts der Versendung eines Verwaltungsaktes Vorhandensein eines sogenannten "Abvermerks" Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes bei Versendung durch einen externen Dienstleister Abgrenzung bei Versendung durch externen Dienstleister statt durch die Post

Die Bekanntgabefiktion gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X greift nur bei einem Vermerk des Zeitpunktes, zu dem ein Verwaltungsakt dem Postdienstleistungsunternehmen übergeben wird

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 22.12.2021 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vorbehalten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 87 Abs. 1 S. 1; SGG § 87 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 4; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1; PostG § 5; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer abschließenden Festsetzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit von März 2018 bis August 2018 auf Null.