Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 22.12.2021 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen.
II.Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer abschließenden Festsetzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit von März 2018 bis August 2018 auf Null.
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