LSG Bayern - Urteil vom 19.09.2017
L 10 AL 67/17
Normen:
SGB III § 137; SGB III § 150 Abs. 1; SGB III § 150 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 201/15

Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

LSG Bayern, Urteil vom 19.09.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 67/17

DRsp Nr. 2017/15192

Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeitsleistung

1. Für den Bemessungszeitraum kommt es - anders als für den Bemessungsrahmen - auf die Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und nicht auf die des Arbeitsverhältnisses im beitragsrechtlichen Sinne an. 2. Zeiten der unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung zählen deshalb nicht zum Bemessungszeitraum.

Tenor

I.

Das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 wird aufgehoben und die Klage gegen die Bescheide vom 20.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.09.2015 abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 137; SGB III § 150 Abs. 1; SGB III § 150 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg).