Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 8. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe des der Klägerin zustehenden Arbeitslosengeldes (Alg).
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