Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg) der Klägerin in der Zeit vom 13. Juni 2019 bis 31. Oktober 2019.
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