LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 11.11.2021
L 18 AL 65/21
Normen:
SGG § 193;
Fundstellen:
NZS 2022, 506
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 29.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 193/19

Bemessung von AlgBeschäftigung in der SchweizZusammenfallen von Wohnsitzmitgliedstaat und Beschäftigungsstaat zum Zeitpunkt des Eintritts von ArbeitslosigkeitLetztes Entgelt im Wohnsitzmitgliedstaat

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2021 - Aktenzeichen L 18 AL 65/21

DRsp Nr. 2022/10085

Bemessung von Alg Beschäftigung in der Schweiz Zusammenfallen von Wohnsitzmitgliedstaat und Beschäftigungsstaat zum Zeitpunkt des Eintritts von Arbeitslosigkeit Letztes Entgelt im Wohnsitzmitgliedstaat

Die Anknüpfung ausschließlich an das letzte Entgelt im Wohnsitzmitgliedstaat bei der Berechnung von Leistungen gemäß Art. 62 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 ist mit höherrangigem Recht vereinbar – hier im Falle der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung in der Schweiz.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Gründe

I.

Streitig ist die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg) der Klägerin in der Zeit vom 13. Juni 2019 bis 31. Oktober 2019.