1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.02.2008 - Az. 2a
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005.
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