VG Bremen, vom 25.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 V 2743/20
Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren
OVG Bremen, Beschluss vom 26.04.2021 - Aktenzeichen 2 B 62/21
DRsp Nr. 2021/9720
Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren
Zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verfahrensrecht einer ausländischen Person, im Altersfeststellungsverfahren des § 42f Abs. 1SGB VIII eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen (§ 42f Abs. 1 Satz 2 SGB VIII i.V.m. § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).
1. Eine qualifizierte Inaugenscheinnahme gemäß § 42f Abs. 1 Satz 2 SGB VIII genügt nicht den Anforderungen des dabei anwendbaren § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII an das behördliche Verfahren zur Alterseinschätzung und -feststellung, wenn der Betroffene nicht über sein Recht informiert worden ist, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
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