Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.06.2008 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
A. Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz bzw. auf Entschädigung wegen Benachteiligung auf Grund seines Geschlechts bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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