LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.06.2008
14 Sa 2187/07
Normen:
AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 10 S. 2; AGG § 10 S. 3 Nr. 1; GewO § 106 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 2742/07

Benachteiligungsfreie Umsetzung eines Sozialarbeiters an Berliner Schule; unbegründete Feststellungsklage bei Berücksichtigung des Lebensalters in Auswahlverfahren aufgrund einer Dienstvereinbarung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 2187/07

DRsp Nr. 2011/10371

Benachteiligungsfreie Umsetzung eines Sozialarbeiters an Berliner Schule; unbegründete Feststellungsklage bei Berücksichtigung des Lebensalters in Auswahlverfahren aufgrund einer Dienstvereinbarung

Gem. § 10 S. 3 Nr. 1 AGG stellt es keine unzulässige Diskriminierung wegen des Lebensalters dar, wenn nach einer Dienstvereinbarung über das Auswahlverfahren bei Umsetzungen pädagogischen Personals an Berliner Schulen auch das Lebensalter berücksichtigt wird.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.09.2007 - 91 Ca 2742/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat das beklagte Land zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 10 S. 2; AGG § 10 S. 3 Nr. 1; GewO § 106 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Umsetzung des Klägers.