I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.09.2007 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat das beklagte Land zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Umsetzung des Klägers.
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