OVG Saarland - Beschluss vom 28.11.2012
3 A 368/11
Normen:
SGB VIII § 91 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2013, 265
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 09.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 409/09

Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten nach den einschlägigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter Zugrundelegung einer sämtliche Pkw-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierung des Fahrzeugs enthaltenen Kilometerpauschale

OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2012 - Aktenzeichen 3 A 368/11

DRsp Nr. 2012/23241

Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten nach den einschlägigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter Zugrundelegung einer sämtliche Pkw-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierung des Fahrzeugs enthaltenen Kilometerpauschale

Werden berufsbedingte Fahrtkosten nach den einschlägigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale berechnet, so sind darin regelmäßig sämtliche PKW-Kosten einschließllich derjenigen für Abnutzung und Finanzierung des Fahrzeugs enthalten.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. August 2011 - 3 K 409/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

SGB VIII § 91 Abs. 1;

Gründe