BAG - Urteil vom 17.11.2015
9 AZR 509/14
Normen:
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 (TV ATZ) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 (TV ATZ) Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2; Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31. August 2005 § 6 Abs. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31. August 2005 § 7 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 18.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 379/14
ArbG Berlin, vom 16.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 8297/13

Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines Arbeitnehmers in der Freistellungsphase

BAG, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen 9 AZR 509/14

DRsp Nr. 2016/3321

Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines Arbeitnehmers in der Freistellungsphase

Ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell hat während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAG - 9 AZR 369/05 - 11.04.2006). Hiervon umfasst sind auch erst in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wirksam werdende Tariferhöhungen.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014 - 15 Sa 379/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 (TV ATZ) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 i.d.F. des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 (TV ATZ) Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2; Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31. August 2005 § 6 Abs. 1; Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin vom 31. August 2005 § 7 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung der Altersteilzeitvergütung in der Freistellungsphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.