1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014 - 15 Sa 379/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechnung der Altersteilzeitvergütung in der Freistellungsphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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