I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2014 -
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an den Beklagten seit dem 1. April 2011 zusätzlich zu dem bisher erhaltenen Arbeitsentgelt in Höhe von EUR 1.943,50 monatlich weitere EUR 236,34 für den Monat April 2011, weitere EUR 257,69 monatlich für die Monate Mai 2011 bis Dezember 2011 sowie weitere EUR 304,49 monatlich für die Monate Januar 2012 bis Mai 2012 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 zu tragen.
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