LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.06.2014
15 Sa 379/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV-Nahverkehr Berlin § 7 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2014, 2116
EzA-SD 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 8297/13

Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 379/14

DRsp Nr. 2014/12910

Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell

Der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist so zu behandeln, als hätte er seine Arbeitsleistung - im reduzierten Umfang - in der Freistellungsphase erbracht. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber auch in der Freistellungsphase im Rahmen des arbeitsvertraglichen Synallagmas diejenigen Bezüge zu leisten hat, die unter Ansehung der tariflichen Vorschriften einem Teilzeitbeschäftigten mit der entsprechenden Arbeitszeit geschuldet sind. (so schon LAG Berlin-Brandenburg 12.9.2012 - 4 Sa 1380/12)

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2014 - 33 Ca 8297/13 - teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an den Beklagten seit dem 1. April 2011 zusätzlich zu dem bisher erhaltenen Arbeitsentgelt in Höhe von EUR 1.943,50 monatlich weitere EUR 236,34 für den Monat April 2011, weitere EUR 257,69 monatlich für die Monate Mai 2011 bis Dezember 2011 sowie weitere EUR 304,49 monatlich für die Monate Januar 2012 bis Mai 2012 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 zu tragen.