Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. April 2005 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Streitig ist die Höhe der dem Kläger gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und daran anschließend auch die Höhe der gezahlten Regelaltersrente.
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