Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Streitig ist der Wert des Rechts der Klägerin auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) für die Zeit vom 1. Dezember 2005 bis 28. Februar 2007.
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