LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.03.2017
5 Sa 1163/16
Normen:
Manteltarifvertrages Nr. 2 für die Mitarbeiter mit Verträgen zur Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall in der seit dem 01.01.2007 geltenden Fassung; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 13.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 9170/15

Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung und Zeitzuschlägen für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und des ErholungsurlaubsMitwirkung des Betriebsrats bei der Entscheidung über die Einreihung eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem der Sondergehaltsbestimmungen der US-StationierungstreitkräfteBegriff der Ein- bzw. Höhergruppierung i.S. von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 1163/16

DRsp Nr. 2017/14227

Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung und Zeitzuschlägen für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und des Erholungsurlaubs Mitwirkung des Betriebsrats bei der Entscheidung über die Einreihung eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem der Sondergehaltsbestimmungen der US-Stationierungstreitkräfte Begriff der Ein- bzw. Höhergruppierung i.S. von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG

1. Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für die Beurteilung des Wegfalls des Vertrauensschutzes, sondern auch für die Beurteilung der Entstehung des Vertrauensschutzes für bereits entstandene und fällig gewordene, noch nicht abgewickelte aus einer Tarifnorm folgende Ansprüche maßgebend.2. Die Vertrauensbildung in die Geltung einer Tarifnorm wird erst blockiert, wenn die Tariflage so unklar und verworren ist, dass eine Klärung erwartet werden muss, oder wenn das bisherige Tarifrecht in einem Maße systemwidrig und ungerecht ist, dass ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, oder wenn der tarifunterworfene Arbeitnehmer sich nicht auf den durch eine ungültige Tarifnorm erzeugten Schein verlassen durfte.