Die Klägerin verlangt von der beklagten Versorgungseinrichtung für den öffentlichen Dienst eine höhere und dynamische Zusatzrente.
Die 1938 geborene Klägerin war von 1958 bis Ende 1969 bei einer Stadtverwaltung beschäftigt. Anschließend zog sie zwei Kinder groß. Von 1989 bis 1994 war sie mit Zeitarbeitsverträgen im öffentlichen Dienst tätig. Ab dem 1. Dezember 1999 erhielt sie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Beklagte errechnete für die Klägerin mit Mitteilung vom 22. Mai 2000 eine statische Versicherungsrente nach § 44 ihrer damals geltenden Satzung (VBLS a.F.) in Höhe von brutto 78,92 DM im Monat, davon 53,28 DM für die Zeit von 1958 bis 1969.
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