1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.07.2008, , teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die im Beschluss vom 17.04.2007 getroffene Zahlungsbestimmung wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger ab 01.08.2008 monatliche Raten in Höhe von 60,00 EUR und ab 01.10.2008 monatliche Raten von 175,00 EUR zu zahlen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|