Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Mai 2005 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung weiterer Vorverfahrenskosten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|