LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.01.2010
6 Sa 201/09
Normen:
ARvZG § 6 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) § 28 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 29.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1574/08

Berechnung des Zusatzurlaubs für geleistete Nachtarbeitsstunden

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.01.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 201/09

DRsp Nr. 2010/22111

Berechnung des Zusatzurlaubs für geleistete Nachtarbeitsstunden

Bei der Berechnung des Zusatzurlaubs für geleistete Nachtarbeitsstunden gemäß § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA sind Bereitschaftsdienste im vollen Umfang zu berücksichtigen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 29.04.2009 - 7 Ca 1574/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ARvZG § 6 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) § 28 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Gewährung von tariflichem Sonderurlaub im Umfang von 4 Arbeitstagen für das Jahr 2007.

Der Kläger, ..., ist seit 01.08.2006 bei der Beklagten als Assistenzarzt beschäftigt. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nach dem Arbeitsvertrag vom 20.07.2006 (Bl. 4 - 6 d.A.). Weiter findet nach dem unstreitigen Sachvortrag auf die Rechtsbeziehungen der zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) abgeschlossene Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) Anwendung.