Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 29.04.2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung von tariflichem Sonderurlaub im Umfang von 4 Arbeitstagen für das Jahr 2007.
Der Kläger, ..., ist seit 01.08.2006 bei der Beklagten als Assistenzarzt beschäftigt. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nach dem Arbeitsvertrag vom 20.07.2006 (Bl. 4 - 6 d.A.). Weiter findet nach dem unstreitigen Sachvortrag auf die Rechtsbeziehungen der zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) abgeschlossene Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) Anwendung.
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