Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 200.343,76 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Berechnung des sog. Mehrbelegungsausgleichs im Rahmen der Kostenerstattung für Leistungen der forensischen Psychiatrie für die Jahre 2007 und 2008.
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