Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 9. Januar 2019 -
Hinsichtlich der Klägerin zu 1 wird die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin zu 1 die Beiträge zur privaten Unfallversicherung für die Jahre 2013 bis 2016 für beide Kläger in Höhe von insgesamt 880,60 Euro zu erstatten.
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