Der Tenor des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Regensburg vom 22. März 2021 (S
"I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 23.10.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.01.2019 verpflichtet, der Klägerin Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte ab 01.02.2020 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."
II.Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 22. März 2021 wird zurückgewiesen.
III.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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