VGH Bayern - Beschluss vom 28.09.2015
14 ZB 14.604
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SVG § 53 Abs. 1 S. 1; SVG § 53 Abs. 5 S. 1;

Berücksichtigung einer Gutschrift i.R.e. Ruhensberechnung als Einkommen; Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine Betriebsrente

VGH Bayern, Beschluss vom 28.09.2015 - Aktenzeichen 14 ZB 14.604

DRsp Nr. 2015/18919

Berücksichtigung einer Gutschrift i.R.e. Ruhensberechnung als Einkommen; Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine Betriebsrente

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 571,24 € festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SVG § 53 Abs. 1 S. 1; SVG § 53 Abs. 5 S. 1;

Gründe

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der ausschließlich geltend gemachte Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.