BSG - Urteil vom 31.05.1996
2 RU 25/95
Normen:
BKVO § 3 Abs. 2 S. 1 § 3 Abs. 2 S. 2 § 3 Abs. 3 ; RVO § 581 ;
Fundstellen:
SozR 3-5670 § 3 Nr. 2
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 10.05.1995

Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO

BSG, Urteil vom 31.05.1996 - Aktenzeichen 2 RU 25/95

DRsp Nr. 1997/2157

Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO

1. Bei der Höhe einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO darf die Verletztenrente, die der Versicherte wegen der durch die Berufskrankheit verursachten MdE erhält, nicht berücksichtigt werden (Weiterentwicklung von BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 1). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO § 3 Abs. 2 S. 1 § 3 Abs. 2 S. 2 § 3 Abs. 3 ; RVO § 581 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die wegen der Folgen einer Berufskrankheit (BK) der Nr. 4301 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKVO) gewährte Verletztenrente bei der Festsetzung der Höhe der Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO leistungsmindernd Berücksichtigung finden darf.

Der am 1. Juni 1932 geborene Kläger war seit 1969 als selbständiger Bäckermeister tätig. Er ist seit 1975 Inhaber eines ca. 500 qm großen Lebensmittelmarktes einer Handelskette, dem die Bäckerei des Klägers angeschlossen ist. Dort wurden seit 1980 ausschließlich Backwaren zum Verkauf im Lebensmittelmarkt des Klägers hergestellt. Er leidet an einer beruflich durch allergisierende Stoffe bedingten obstruktiven Atemwegserkrankung.