I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die wegen der Folgen einer Berufskrankheit (BK) der Nr. 4301 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (
Der am 1. Juni 1932 geborene Kläger war seit 1969 als selbständiger Bäckermeister tätig. Er ist seit 1975 Inhaber eines ca. 500 qm großen Lebensmittelmarktes einer Handelskette, dem die Bäckerei des Klägers angeschlossen ist. Dort wurden seit 1980 ausschließlich Backwaren zum Verkauf im Lebensmittelmarkt des Klägers hergestellt. Er leidet an einer beruflich durch allergisierende Stoffe bedingten obstruktiven Atemwegserkrankung.
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