1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund - 3 Ca 421/11 - vom 31.01.2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Dem Rechtsstreit liegt nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 31.01.2012 -
Der Kläger begehrt die Berechnung des Vergleichsentgelts im Rahmen der Überleitung vom
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