SG Lübeck, vom 01.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 607/16
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an ein Pflegekindschaftsverhältnis zu den GroßelternKeine Bindung an frühere Feststellungen zum Versicherungsverlauf
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2022 - Aktenzeichen L 7 R 178/19
DRsp Nr. 2023/1521
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an ein Pflegekindschaftsverhältnis zu den GroßelternKeine Bindung an frühere Feststellungen zum Versicherungsverlauf
1. Bei einer Entscheidung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Großelternteil sind die Gerichte nicht an frühere Feststellungen zum Versicherungsverlauf des anderen Elternteils gebunden.2. Ein Pflegekindschaftsverhältnis nach § 56 Abs. 3 Nr. 3SGB I – hier zu den Großeltern – ist ausnahmsweise auch bei Fortführung eines gemeinsamen Haushaltes mit der Kindesmutter anzunehmen, wenn ein Erziehungsrecht der minderjährigen Kindesmutter nicht besteht – hier nach dem Recht der ehemaligen DDR – und die überwiegende Erziehung durch den Pflegeelternteil erfolgt ist.
Tenor
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