Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 02.07.2008 - 1 Ca 274 e/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung und in diesem nur um die soziale Auswahl.
Die Klägerin ist am ....1952 geboren, damit zurzeit 56 Jahre alt. Sie ist verheiratet und hat keine Kinder. Ihr Ehemann ist berufstätig. Auf ihrer Lohnsteuerkarte ist Steuerklasse 4 eingetragen. Sie ist seit dem 01.04.1971 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Abteilungsleiterin in I. tätig, zuletzt mit einem monatlichen Gehalt von durchschnittlich 3.690,17 EUR brutto.
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